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Die folgenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle unsere - auch zukünftigen - Lieferungen und Geschäftsfelder ausschliesslich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, insbesondere auch nicht durch vorbehaltslose Lieferung bzw. Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers.
a) Unsere Angebote sind freibleibend.
b) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
c) Die im Angebot sowie in Prospekten und sonstigem Informationsmaterial enthaltenen Produkt- und Leistungsangaben sind Richtwerte,
es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder werden in der Auftragsbestätigung als verbindlich anerkannt.
Die dem Angebot beigefügten Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen für andere als die im Angebot vorausgesetzten Zwecke nicht verwendet werden.
Dritten dürfen Sie nicht zugänglich gemacht werden.
Ausführungs- und Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Eingang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht vor endgültiger und von beiden Vertragsparteien bestätigter Klärung aller technischen Details und nicht vor Eingang von vom Besteller zu beschaffenden Informationen und Unterlagen und einer vereinbarten Vorauszahlung.
a) Unsere Preise gelten zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, und zuzüglich etwaiger Steuern, Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben im Lande des Bestellers.
b) Der Besteller kann mit Forderungen nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese ausdrücklich zugestanden oder rechtskräftig festgestellt sind.
c) Bei Zahlungsverzug können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen
- Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäss § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen.
d) Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie eine nach Vertragsabschluss eintretende wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers und eine dadurch
hervorgerufene Gefährdung seiner Gegenleistung berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Sie berechtigen uns ferner,
auch alle unsere sonstigen Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen.