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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Lieferungen und Geschäftsfelder der perinova IT-Management GmbH (Stand: Oktober 2004, als PDF pdf hier klicken)

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5. Softwarelizenzen

Bei der Lieferung von Softwareprodukten erteilen wir keine eigenen Lizenzen, sondern übertragen oder vermitteln Lizenzen des jeweiligen Herstellers bzw. originären Rechteinhabers. Über diese Lizenzen hinausgehende Rechte werden nicht gewährt.

6. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen und Rechtsübertragungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (§§ 449, 453 BGB).

7. Gewährleistung

a) Die Regelungen des § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflichten) bleiben unberührt.
b) Im Falle einer begründeten Beanstandung von Mängeln, für die wir einzustehen haben, sind wir nach unserer Wahl entweder zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung mangelfreier Ware innerhalb einer angemessenen Frist, die auch die Zeit für die Beschaffung von Ware und Material vom Vorlieferanten berücksichtigt, berechtigt (Nacherfüllung). Gelingt die Nacherfüllung nicht in angemessener Zeit, so kann der Besteller eine Herabsetzung der Vergütung oder, falls die Nutzung des gelieferten Gegenstandes nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
c) Für den Umfang von Schadenersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen - auch im Wege des Rückgriffs - gilt Ziffer 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

8. Schadensersatz

a) Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Grund, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder davon abweichenden Individualvereinbarungen etwas anderes geregelt ist.
b) Die Haftungsfreizeichnung im vorstehenden Abschnitt lit. a) gilt nicht in Bezug auf unsere Haftung für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, unsere Haftung für Mängel, deren Abwesenheit wir garantiert hatten, unsere zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für diejenigen Fälle, in denen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung jedoch auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, diese Vertragspflichtverletzung hat zu Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit geführt.
c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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