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Alle Gewährleistungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist. In Fällen groben Verschuldens, d.h. bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gem. §§ 478, 479 BGB sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
Krieg, Aufruhr, rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen und rechtswidriger Streik, allgemeiner Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrs- oder unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Unterlieferanten, befreien uns, soweit sie die Ausführung der Lieferungen oder Geschäftsfelder nicht nur kurzfristig behindern, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat.
a) Keine der Klauseln dieser Allgemeinen Lieferbedingungen führt zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers in der Form, dass diesem die Beweislast für Umstände
auferlegt wird, die in unserem Verantwortungsbereich liegen.
b) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen Abstatt.
c) Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist Heilbronn. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers befugt.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien werden - gegebenenfalls in der gebührenden Form - die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung
ausfüllen, mit welcher der von Ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.