Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, kurz DSFA, ist erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verursacht. Ob für den Einsatz von Microsoft 365 eine DSFA notwendig ist, kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Entscheidend sind die eingesetzten Microsoft-365-Dienste, die verarbeiteten Daten und die konkreten Nutzungsszenarien im Unternehmen. Die Erforderlichkeit und der Umfang einer DSFA sollten deshalb individuell rechtlich bewertet werden.