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Artikel 4 des EU AI Acts verlangt Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz. Ein bestimmtes Schulungsformat oder eine Zertifizierung wird nicht generell vorgeschrieben. Die Maßnahmen sollten zur jeweiligen Tätigkeit und KI-Nutzung passen und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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